In unserer Ordinationen haben wir einen Vertrag mit der KFA, für Versicherte der ÖGK, BVAEB und SVS  sind wir als Wahlarzt bzw.- ärztin tätig.

Wahlärzte/-ärztinnen haben keinen Kassenvertrag. Die Verrechnung erfolgt direkt mit Ihnen.

Danach können Sie die Honorarnote unter Beifügung des Belegs bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Grundsätzlich haben Sie hierbei Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Tarifs, den ein Arzt mit Kassenvertrag für dieselbe Leistung erhält.

Je nach Sozialversicherungsträger bleibt ein unterschiedlich hoher Eigenanteil.

Es werden auch Zusatzversicherungen für ambulante Leistungen angeboten, welche den Differenzbetrag des Wahlarzthonorars zur Rückerstattung Ihrer Krankenkasse übernehmen.

Wahlärzte/ärztinnen haben die „Unabhängigkeit“ bzw. Möglichkeit eine besonders individuelle Behandlung anbieten zu können:

Wir haben genügend Zeit für Ihre Anliegen.
Somit besteht die Möglichkeit ausführliche Aufklärungen bzw. Gespräche und
umfassende Untersuchungen in stressfreier Atmosphäre anbieten zu können.

Um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten bitten wir Sie höflich, wenn auch kurzfristig um Voranmeldung!